Außenprüfungen
Die Finanzbehörden sind per Gesetz berechtigt, eine Überprüfung der steuerlichen Situation auch vor Ort beim Steuerpflichtigen vorzunehmen. Dabei müssen sich sowohl das Finanzamt als auch der Steuerpflichtige an bestimmte Verfahrensregeln halten.
Die Überprüfung kann unterschiedliche Zeiträume und Steuerarten umfassen. Überprüft werden oft vermögende Privatpersonen (Einkommensmillionäre), aber z. B. auch andere Arbeitnehmer, Privatanleger oder Vermieter.
Die Ergebnisse der Außenprüfung werden in der Form eines Prüfungsberichts den Steuerfestsetzungen für die betreffenden Steuerjahre zugrunde gelegt.